Mandanten

Steuerberatung und Steuerberater in Bad Säckingen

Steuerberatung – Individuell. Persönlich. Kompetent.

Vertrauen Sie auf unsere Beratung in allen Steuerfragen, sei es als Privatperson, kleiner oder mittelständischer Gewerbetreibender, Rentner, Neugründer oder erfolgreicher Großunternehmer. Jeder unserer Mandanten erhält die individuell abgestimmte Leistung, die er benötigt. Selbstverständlich transparent und auf Augenhöhe.

Nach Wunsch erhalten Sie ein maßgefertigtes Produkt.

Steuerberatung – Unsere Leistungen.

Unternehmer

Steuerberatung für Unternehmer

Wir übernehmen gerne Ihre Buchhaltung, Lohnabrechnungen, Abschlüsse und Steuern.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch alle Teilbereiche einzeln an, denn je nach Größe Ihres Unternehmens ist es sinnvoll, diese Bereiche ganz oder teilweise in kompetente Hände zu geben.

Unser Team aus Steuerberatern und Steuerfachangestellten verfügt über langjährige Erfahrung in diesen Bereichen und hilft Ihnen so, sich auf die wesentlichen Dinge Ihres Unternehmens zu konzentrieren.

Wir sehen es als Teil unserer ganzheitlichen Steuerberatung, regelmäßig Ihre Kennzahlen mit Ihnen durchzusprechen und beraten Sie so zeitnah, kompetent und auf Augenhöhe.

Unternehmer unterstützen wir außerdem in den Bereichen:

  •  Bankgeschäfte
  •  Investitionsentscheidungen
  •  Neugründungen
  •  Umstrukturierungen (z.B. Einzelunternehmen in GmbH)
  •  Nachfolgeregelungen
  •  Verkauf des Unternehmens

Für uns selbstverständlich: Unser Mandant steht auch hier mit seinen individuellen Wünschen im Mittelpunkt. Wir wollen mehr für Sie tun, als nur Rundschreiben mit für Sie nur teilweise relevanten Informationen zu versenden.

Privatpersonen

Steuerberatung für Privatpersonen

Die umfassende steuerliche Beratung von Privatpersonen ist einer unserer Schwerpunkte.

Für eine Vielzahl von Grenzgängern zur Schweiz sind wir durch unsere jahrzehntelange Tätigkeit und Spezialisierung auf diesem Gebiet zu einer wichtigen Anlaufstelle geworden.

Neben der steuerlichen Beratung von Arbeitnehmern, Rentner und Vermietern, ist auch die Beratung im Falle von Erbschaften und Schenkungen zu einem unserer Schwerpunkten geworden, denn oft kann durch umsichtige Nachlassgestaltung die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheblich reduziert oder ganz vermieden werden.

Durch unsere räumliche Nähe zur Schweiz, beraten wir außerdem umfassend zu allen Facetten der Wohnsitzverlagerung nach Deutschland oder die Schweiz und ins sonstige Ausland.

Privatpersonen unterstützen wir schwerpunktmäßig bei:

  •  allen Steuererklärungen
  •  Grenzgängerfragen
  •  Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
  •  Erbschaften und Schenkungen
  •  Wohnsitzverlagerung
Grenzgänger

Steuerberatung für Grenzgänger

Durch unsere räumliche Nähe zur Schweiz ist die Besteuerung von Grenzgängern eines unserer Spezialgebiete.

Da hierbei eine Vielzahl von Besonderheiten des deutschen und schweizerischen Steuerrechts zu beachten sind, empfiehlt es sich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich:

  •  Verpflichtungen und Vorgehensweisen bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit
  •  Grenzgänger-Steuererklärung
  •  Anpassung von Vorauszahlungen
  •  60 Tage Regelung
  •  Steuerfreiheit von Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschlägen
  •  Besteuerung von Auszahlungen aus den Schweizer Altersvorsorgeeinrichtungen
  •  Besonderheiten bei Kindergeld und Elternzeit sowie Mutterschutz
  •  Besonderheiten bei der Krankenversicherung
Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer kann für die Bedachten zu einer nicht unerheblichen Belastung werden. Im Extremfall müssen die erworbenen Vermögensgegenstände sogar verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen.

Nicht umsonst hat Sir Peter Ustinov einmal gesagt: „Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte.“

Doch durch die richtige Beratung im Vorfeld kann die Erbschafts- und Schenkungssteuerlast erheblich verringert, oder durch die optimale Ausnutzung von Freibeträgen teilweise sogar ganz verhindert werden. Auch die zielgerichtete Erbauseinandersetzung kann bares Geld sparen.

Steuerberater Klaus Keser und sein Team betreuen Sie in allen Fragen rund um die steuerliche Gestaltung Ihres Nachlasses, sowohl für Schenkungen zu Lebzeiten als auch für zukünftige Erbfälle.