Erbschaft- und Schenkungssteuer
Die Erbschaft- und Schenkungssteuer kann für die Bedachten zu einer nicht unerheblichen Belastung werden. Im Extremfall müssen die erworbenen Vermögensgegenstände sogar verkauft werden, um die Steuerschuld zu begleichen.
Nicht umsonst hat Sir Peter Ustinov einmal gesagt: „Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“
Doch durch die richtige Beratung im Vorfeld kann die Erbschaft- und Schenkungssteuerlast erheblich verringert, oder durch die optimale Ausnutzung von Freibeträgen teilweise sogar ganz verhindert werden. Auch die zielgerichtete Erbauseinandersetzung kann bares Geld sparen.
Steuerberater Klaus Keser und sein Team betreuen Sie in allen Fragen rund um die steuerliche Gestaltung Ihres Nachlasses, sowohl für Schenkungen zu Lebzeiten als auch für zukünftige Erbfälle.