Steuerberatung für Grenzgänger
Durch unsere räumliche Nähe zur Schweiz ist die Besteuerung von Grenzgängern eines unserer Spezialgebiete.
Da hierbei eine Vielzahl von Besonderheiten des deutschen und schweizerischen Steuerrechts zu beachten sind, empfiehlt es sich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich:
- Verpflichtungen und Vorgehensweisen bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit
- Grenzgänger-Steuererklärung
- Anpassung von Vorauszahlungen
- 60-Tage-Regelung
- Steuerfreiheit von Schicht- sowie Sonn- und Feiertagszuschlägen
- Besteuerung von Auszahlungen aus den Schweizer Altersvorsorgeeinrichtungen
- Besonderheiten bei Kindergeld und Elternzeit sowie Mutterschutz
- Besonderheiten bei der Krankenversicherung